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Fördermittel: Was es gibt, für wen es gilt — und wie Sie es beantragen.

Für energetische Sanierungen, Wärmepumpen, Photovoltaik und Energieberatungen gibt es staatliche Förderungen — teils als Zuschuss, teils als günstigen Kredit. Die Programme sind aber komplex, die Bedingungen ändern sich regelmäßig, und nicht jede Maßnahme ist für jeden Fördertopf geeignet. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

Wichtig: DS Energie & Consulting gibt Ihnen eine erste Orientierung und kann Sie an geeignete Fachpartner vermitteln. Wir möchten nicht den Eindruck erwecken, selbst zugelassener BAFA-Energieeffizienz-Experte zu sein oder Förderanträge eigenständig als zertifizierter Energieberater durchzuführen — die Antragstellung übernehmen ausschließlich unsere zertifizierten Partner.

Die wichtigsten Programme im Überblick

BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das größte Einzelförderprogramm für Privatpersonen bei Wärme und Sanierung, abgewickelt über KfW und BAFA. Gefördert werden u. a. Wärmepumpen, Heizungstausch, Dämmung, Fenster und weitere Effizienzmaßnahmen. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren möglichen Bonusregelungen zusammen (z. B. für den Austausch einer alten fossilen Heizung, für niedrigere Einkommen oder für eine zügige Umsetzung) — die genauen Prozentsätze werden regelmäßig angepasst, zuletzt zum 21.07.2026. Für energetische Beratung, Dämmung und Fenster gilt zudem: Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss den Antrag begleiten.

Für wen: Ausschließlich für selbstgenutzte oder vermietete Wohnimmobilien von Privatpersonen. Für Gewerbeimmobilien gilt dieses Programm nicht.

Aktuelle Fördersätze: Da sich die Prozentsätze und Bonusregelungen der BEG mehrfach im Jahr ändern können, nennen wir Ihnen die aktuell gültigen Werte für Ihre konkrete Maßnahme im persönlichen Gespräch bzw. vermitteln Sie an unsere Partner, die mit den jeweils aktuellen Konditionen rechnen. Verbindlich sind immer die offiziellen Angaben von BAFA und KfW.

KfW-Förderkredite

Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für verschiedene energetische Maßnahmen an — unter anderem für PV-Anlagen mit Speicher, energetische Sanierungen und Neubau nach Effizienzstandard. Die Programme werden über Hausbanken beantragt.

Für wen: Privathaushalte und teils auch Gewerbe, je nach Programm.

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum können über drei Jahre von der Einkommensteuer abgesetzt werden — bis zu 20 % der Kosten, insgesamt maximal 40.000 Euro je Objekt. Das ist eine Alternative zur BEG-Förderung für Eigentümer, die keinen BEG-Zuschuss in Anspruch nehmen.

Für wen: Nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien von Privatpersonen. Nicht kombinierbar mit einem BEG-Zuschuss für dieselbe Maßnahme. Nicht für Gewerbe.

Förderprogramme für Gewerbe

Für Gewerbekunden gibt es eigene, deutschlandweit verfügbare Programme — unter anderem über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Energieaudits sowie KfW-Unternehmenskredite für Effizienzinvestitionen. Ergänzend können länderspezifische Landesförderprogramme relevant sein, deren Angebot je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt — wir prüfen im Einzelfall, was für Ihren Standort infrage kommt.

Für wen: Unternehmen, Freiberufler, Vermieter gewerblicher Flächen. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gilt hier nicht.

Was wir für Sie tun

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick, welche Programme für Ihre geplante Maßnahme grundsätzlich infrage kommen. Wir erklären die Voraussetzungen und typischen Stolpersteine. Und wir vermitteln Sie an zertifizierte Partner, die den Antrag fachgerecht stellen — denn das ist Pflicht bei der BEG und einigen anderen Programmen.

Was wir nicht tun: Wir stellen keine Förderanträge selbst, da wir keine zugelassenen Energieeffizienz-Experten sind. Wir sagen das transparent — und sorgen dafür, dass Sie an die richtigen Stellen kommen. Mehr zu unseren Leistungen rund um Photovoltaik und Wärmepumpen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.

Häufige Fragen

Kann ich BEG-Förderung und steuerliche Absetzung kombinieren?

Nein — nicht für dieselbe Maßnahme. Sie müssen sich entscheiden. Je nach Steuersatz und Förderhöhe kann eines der beiden Modelle vorteilhafter sein. Das berechnen wir bzw. unsere Partner im Gespräch durch.

Gilt die BEG-Förderung auch für vermietete Immobilien?

Ja, unter bestimmten Bedingungen — die Maßnahme muss an einer Wohnimmobilie erfolgen und der Vermieter muss die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Die steuerliche Absetzung nach § 35c EStG gilt dagegen nur für selbstgenutzte Objekte.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Bei der BEG gilt in der Regel: Der Antrag muss vor Beauftragung des Handwerksbetriebs bzw. vor Baubeginn gestellt werden. Wer erst nach Auftragserteilung einen Antrag stellt, geht in aller Regel leer aus. Das ist ein häufiger Fehler. Die genauen Fristen und Ausnahmen (z. B. bei Fachplanungsleistungen) prüfen wir bzw. unsere Partner im Einzelfall.

Gibt es Förderung für Energieberatungen?

Ja — eine Energieberatung durch einen zugelassenen Berater kann selbst gefördert werden. Für Privathaushalte über das BAFA-Programm „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) über das Energieaudit-Förderprogramm. Wir vermitteln an entsprechende Partner.

Sie möchten wissen, welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt?

Wir geben Ihnen eine erste Orientierung — kostenlos und ohne Verpflichtung.

📞 +49 176 81421944
✉️ info@dse-energie.de

Hinweis: Diese Übersicht wurde im August 2026 anhand der Angaben auf bafa.de und kfw.de auf Aktualität geprüft. Förderprogramme und Fördersätze ändern sich regelmäßig — maßgeblich sind immer die aktuellen offiziellen Angaben von BAFA und KfW.