Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Alles weitere besprechen wir gerne direkt.
Zur Beratung
Wie läuft die Beratung ab?
Sie schicken uns Ihre aktuelle Jahresabrechnung oder Ihren Jahresverbrauch per E-Mail. Wir analysieren Ihre Situation und melden uns innerhalb von 1–2 Werktagen mit einer ehrlichen Einschätzung. Wenn Sie weitermachen möchten, begleiten wir Sie beim Wechsel oder der Optimierung — ohne dass Sie selbst viel tun müssen.
Kostet die Prüfung etwas?
Nein. Der gesamte Prozess ist für Sie als Kunde kostenlos — von der ersten Analyse bis zum abgeschlossenen Wechsel. Wir finanzieren uns über Partnerprovisionen der Energieanbieter. Das beeinflusst Ihren Tarif nicht.
Muss ich selbst kündigen?
In den meisten Fällen nicht. Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter übernimmt dieser in der Regel die Kündigung beim alten Versorger. Wir überprüfen das im Einzelfall und informieren Sie, wenn Sie selbst aktiv werden müssen.
Wie lange dauert ein Wechsel?
In der Regel 4–6 Wochen ab Vertragsunterzeichnung. Es entsteht keine Versorgungsunterbrechung. Der Netzbetreiber koordiniert die Umstellung im Hintergrund.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für Privatkunden reicht die letzte Jahresabrechnung. Optional: der aktuelle Liefervertrag. Für Gewerbekunden zusätzlich gerne Lastgangdaten, falls vorhanden. Alles weitere lässt sich im Erstgespräch klären.
Beraten Sie auch Gewerbekunden?
Ja. Für Gewerbekunden bieten wir Tarifanalyse, Rechnungsprüfung, Spotmarktmodelle und Lastmanagement an. Ab einem Jahresverbrauch von ca. 50.000 kWh sind individuelle Beschaffungsstrategien besonders sinnvoll.
Zu Tarifen und Verträgen
Was ist eine Preisgarantie wirklich wert?
Das kommt auf die Formulierung an. Viele Garantien sichern nur den Nettoarbeitspreis — nicht die staatlichen Bestandteile wie Netzentgelte und Steuern, die rund 50–60 % des Strompreises ausmachen. Wir erklären Ihnen, was eine Garantie konkret abdeckt.
Ich bin in der Grundversorgung — ist das ein Problem?
Nicht dringend, aber die Grundversorgung ist meist der teuerste Tarif auf dem Markt. Sie ist als gesetzliche Absicherung gedacht, nicht als dauerhaftes Angebot. Wir empfehlen einen Vergleich — das dauert wenige Minuten.
Mein Anbieter hat den Preis erhöht. Was kann ich tun?
Eine Preisänderung gibt Ihnen ein Sonderkündigungsrecht — auch innerhalb einer laufenden Vertragslaufzeit. Die Frist beträgt in der Regel 4 Wochen ab Bekanntgabe der Änderung. Wir helfen Ihnen, das Recht zu nutzen.
Ich ziehe um. Was passiert mit meinem Vertrag?
Ein Umzug ermöglicht in den meisten Fällen eine Sonderkündigung. Das ist ein guter Zeitpunkt, den Tarif zu überdenken. Wir begleiten Sie dabei — von der Kündigung bis zum neuen Vertrag am neuen Wohnort.
Zu Wärmepumpe und Photovoltaik
Kann ich zur Wärmepumpe oder Photovoltaik beraten werden?
Ja — wir geben Ihnen eine erste Einschätzung, ob sich eine Anlage in Ihrer Situation lohnt, und vermitteln Sie an geprüfte Installationspartner. Wir stellen keine Förderanträge selbst, begleiten Sie aber zum richtigen Ansprechpartner.
Gilt die BEG-Förderung für Wärmepumpen auch für Gewerbebetriebe?
Nein. Die BEG-Förderung über das BAFA ist ausschließlich für selbstgenutzte Wohnimmobilien von Privatpersonen vorgesehen. Für gewerblich genutzte Immobilien gibt es eigene Förderprogramme — sprechen Sie uns an.
Noch eine offene Frage?
Sprechen Sie uns direkt an.